Ferienführerschein
Einen eigenen Ferienführerschein gibt es nicht. Ferienfahrschulen und Intensivkurse bieten die normale Ausbildung in kurzer Zeit an, meist in den Schulferien. Der Führerschein und die Regeln sind dieselben. Damit es in den Ferien klappt, musst du vorher einiges erledigen. Hier steht, was und in welcher Reihenfolge.
Was hinter Ferienfahrschule und Intensivkurs steckt
Ferienfahrschule, Ferienkurs und Intensivkurs sind Namen für Angebote einzelner Fahrschulen, keine amtlichen Begriffe. Gemeint ist meist, dass Theorieunterricht und Fahrstunden dicht hintereinander liegen. Für die Ausbildung gelten dieselben Vorschriften wie bei jeder anderen Fahrschul-Ausbildung, und am Ende stehen dieselben Prüfungen bei der Prüfstelle.
Ob und für welche Klassen eine Fahrschule solche Kurse anbietet, entscheidet sie selbst. Unser Verzeichnis zeigt das nicht. Frag deshalb direkt bei den Fahrschulen in deiner Nähe nach.
Wie viele Fahrstunden du brauchst, hängt von deinem Fortschritt ab. Ob du bereit für die Prüfung bist, stellt die Fahrschule fest. Ein Kurs kann dir also nicht fest versprechen, dass du am Ende der Ferien den Führerschein hast.
Vom Geburtstag aus rechnen
Bist du beim Kurs noch nicht im Mindestalter, bestimmen drei Fristen, wann was geht. Sie zählen ab dem Tag, an dem du das Mindestalter erreichst, also ab dem 18. Geburtstag für Klasse B oder ab dem 17. beim begleiteten Fahren:
- Antrag: frühestens sechs Monate vorher
- Theorieprüfung: frühestens drei Monate vorher
- praktische Prüfung: frühestens einen Monat vorher und erst, wenn du die Theorie bestanden hast
Ein Beispiel
Wirst du am 15. Juli 18, kannst du ab dem 15. Januar den Antrag stellen. Die Theorieprüfung ist ab dem 15. April möglich, die praktische Prüfung ab dem 15. Juni. Das Schreiben, mit dem du zu den Prüfungen zugelassen wirst, schickt die Berliner Fahrerlaubnisbehörde erst drei Monate vor dem Mindestalter ab.
Bist du schon älter, gelten diese Grenzen für dich nicht mehr. Dann hängt der Start vor allem davon ab, wie schnell dein Antrag bearbeitet wird.
Den Antrag früh stellen
Ohne bearbeiteten Antrag gibt es keine Prüfung: Erst danach beauftragt die Fahrerlaubnisbehörde die Prüfstelle damit, dich zu prüfen. Wie weit die Berliner Führerscheinstelle gerade ist, veröffentlicht das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) auf seiner Seite „Aktuelle Bearbeitungsstände“. Dort steht, bis zu welchem Antragsdatum Anträge gerade bearbeitet werden. Bearbeitet wird ein Antrag erst, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Gebühren bezahlt sind. Schau dort nach, bevor du einen Kurs buchst.
Den Antrag stellst du in Berlin derzeit persönlich, zum Beispiel in einem Bürgeramt. Einen Termin buchst du über service.berlin.de. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Berlin. Mitbringen musst du:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto auf Papier
- eine Sehtestbescheinigung, nicht älter als zwei Jahre
- die Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses
- Name und Anschrift der Fahrschule und der Prüfstelle
Die Fahrschule vor dem Antrag wählen
Weil Fahrschule und Prüfstelle im Antrag stehen, suchst du dir die Fahrschule am besten zuerst aus. Wechselst du sie später, muss der Antrag geändert werden, und dafür verlangt das LABO eine Gebühr. Die Prüfstelle kannst du nicht mehr wechseln, sobald du die Zulassung zur Prüfung erhalten hast.
Bei einem Ferien- oder Intensivkurs lohnen sich vorher diese Fragen an die Fahrschule:
- In welchem Zeitraum finden Theorieunterricht und Fahrstunden statt?
- Für welchen Zeitraum plant die Fahrschule die Prüfungen ein?
- Was ist im Kurspreis enthalten, und was kostet jede weitere Fahrstunde?
- Wie geht es weiter, wenn du mehr Fahrstunden brauchst oder eine Prüfung nicht bestehst?
Die Prüfungen
Zeit und Ort der Prüfungen bestimmt die Prüfstelle, nicht die Fahrschule. Zur praktischen Prüfung kommst du erst, wenn du die Theorie bestanden hast. Bestehst du eine Prüfung nicht, darfst du sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Plane deshalb Luft bis zum Ende der Ferien ein.
Die praktische Prüfung legst du am Ort deiner Hauptwohnung ab oder dort, wo du zur Schule gehst, eine Ausbildung machst, studierst oder arbeitest. Das ist wichtig, wenn du einen Ferienkurs außerhalb Berlins machen willst: Einen anderen Prüfort muss die Fahrerlaubnisbehörde zulassen. Einen Nachweis für deinen Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsort reichst du bei der Berliner Fahrerlaubnisbehörde ein, bevor sie den Prüfauftrag abgibt.
Nach der Prüfung erst einmal nur in Deutschland
Hast du bestanden, bekommst du in Berlin zunächst einen vorläufigen Nachweis. Er gilt nur in Deutschland und zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis drei Monate. Den Kartenführerschein stellt die Bundesdruckerei erst nach der Prüfung her, die Post bringt ihn an die Adresse aus deinem Antrag. Willst du gleich nach dem Kurs im Ausland fahren, plane diese Zeit mit ein.
Beim begleiteten Fahren mit 17 darfst du bis zu deinem 18. Geburtstag ohnehin nur in Deutschland fahren, und nur mit einer Begleitperson, die in deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen ist.
Fahrschule finden
Im Verzeichnis findest du die Fahrschulen in Berlin nach Bezirk oder nach Führerscheinklasse, jeweils mit Adresse und Kontakt.
Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung, §§ 16–18 und 22, Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Ersterteilung beantragen, LABO: Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, LABO: Aktuelle Bearbeitungsstände
Stand: 02.11.2026
