Begleitetes Fahren mit 17
Mit dem begleiteten Fahren kannst du den Autoführerschein schon mit 17 haben. Bis zum 18. Geburtstag fährst du dann nur mit einer eingetragenen Begleitperson und nur in Deutschland. Hier steht, wer dich begleiten darf, was die Begleitperson tun soll, wie der Antrag in Berlin abläuft und was sich mit 18 ändert. Ausbildung und Prüfung sind dieselben wie bei Klasse B, sie stehen auf unserer Seite zur Klasse B.
Was begleitetes Fahren bedeutet
Beim begleiteten Fahren bekommst du die Fahrerlaubnis der Klasse B, auf Wunsch auch BE, mit einer Auflage: Du darfst nur fahren, wenn mindestens eine der namentlich eingetragenen Begleitpersonen neben dir sitzt. Die Auflage gilt bis zu deinem 18. Geburtstag und nur für Fahrten in Deutschland. Danach fällt sie von selbst weg. Die Theorieprüfung kannst du frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor.
Wer dich begleiten darf
Du kannst eine oder mehrere Begleitpersonen eintragen lassen. Verwandt mit dir müssen sie nicht sein, aber jede von ihnen muss diese Bedingungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung im Besitz der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis aus Deutschland, der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
- höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister, wenn der Antrag gestellt wird; das prüft die Fahrerlaubnisbehörde selbst nach
Was die Begleitperson tun soll
Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer. Sie soll dir vor und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, damit du dich sicherer fühlst, und dir Rat oder kurze Hinweise geben, soweit die Situation es zulässt.
Ihren eigenen Führerschein muss sie beim Begleiten dabeihaben, auch als digitalen Führerschein. Begleiten darf sie nicht, wenn sie 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat, wenn bei ihr ein bestimmter Grenzwert für Cannabis erreicht ist oder wenn sie unter dem Einfluss anderer Drogen steht.
Der Antrag in Berlin
Den Antrag kannst du frühestens mit 16 ½ Jahren stellen, persönlich mit Termin. Dein Hauptwohnsitz muss in Berlin sein. Deine Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag und der Wahl der Begleitpersonen zustimmen. Für jede Begleitperson brauchst du ein eigenes Formular mit ihren Angaben und ihrer Unterschrift, dazu Kopien ihres Personalausweises und ihres Führerscheins.
Die übrigen Unterlagen sind dieselben wie beim ersten Führerschein: Ausweis, biometrisches Passfoto, Sehtestbescheinigung, Erste-Hilfe-Nachweis sowie Fahrschule und Prüfstelle. Die Gebühr für den Antrag deckt in Berlin die Prüfungsbescheinigung, den späteren Kartenführerschein und eine Begleitperson ab. Jede weitere Begleitperson kostet extra. Wie weit die Bearbeitung ist, zeigt das LABO auf seiner Seite „Aktuelle Bearbeitungsstände“ in einer eigenen Zeile für das begleitete Fahren.
Begleitpersonen später ergänzen
Weitere Begleitpersonen kann die Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag nachträglich eintragen. Für sie gelten dieselben Bedingungen, beim Punktestand zählt der Tag dieses neuen Antrags. Solange dein Antrag noch läuft, kostet das Ergänzen in Berlin eine Gebühr, ebenso der Wechsel vom normalen Führerschein auf das begleitete Fahren oder umgekehrt.
Unterwegs mit 17
Statt eines Führerscheins bekommst du nach der Prüfung eine Prüfungsbescheinigung, in der deine Begleitpersonen stehen. Sie muss bei jeder Fahrt im Auto sein, und du musst sie bei einer Kontrolle aushändigen.
Für dich selbst gilt am Steuer kein Alkohol und kein Cannabis, wie für alle unter 21 und in der Probezeit. Die Probezeit beginnt schon mit der Fahrerlaubnis mit 17, nicht erst mit 18.
Was sich mit 18 ändert
Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Auflage, und du darfst allein fahren, auch im Ausland. Die Prüfungsbescheinigung gilt in Deutschland noch drei Monate nach dem Geburtstag als Nachweis. Für danach und für Fahrten ins Ausland brauchst du den Kartenführerschein. Ihn gibt es mit 18 von der Fahrerlaubnisbehörde, in Berlin ist er schon mit der Antragsgebühr bezahlt.
Hast du vorher schon eine andere Klasse wie AM, A1, L oder T, behältst du diesen Führerschein während der Zeit mit 17.
Fahrschule finden
243 Fahrschulen in Berlin und Umgebung bilden für Klasse B aus. Auf der Seite zur Klasse stehen sie nach Bezirk geordnet, mit Adresse und Kontakt.
243 Fahrschulen für Klasse BQuellen: Fahrerlaubnis-Verordnung, §§ 16, 17 und 48a, Straßenverkehrsgesetz, §§ 2a und 24c, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Begleitetes Fahren mit 17, LABO: Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, LABO: Aktuelle Bearbeitungsstände
Stand: 03.11.2026
