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Fahrschule Berlin – zur Startseite
Hand aus dem Fenster eines fahrenden Autos im Abendlicht
Foto: Kiattisak / Adobe Stock

Pkw-Führerschein

Vom ersten Gespräch in der Fahrschule bis zur Karte im Briefkasten: So läuft der Pkw-Führerschein in Berlin ab. Hier steht, was du wann erledigst, welche Rolle die Fahrerlaubnisbehörde spielt, wo du die Theorieprüfung ablegst und was in der Probezeit gilt. Was du mit Klasse B fahren darfst und welche Ausbildung vorgeschrieben ist, steht auf unserer Seite zur Klasse B.

Eine Fahrschule auswählen

Der erste Schritt ist die Fahrschule. Bei ihr lernst du fahren, und in Berlin steht sie derzeit mit Name und Anschrift in deinem Antrag. Wechselst du sie, nachdem der Antrag gestellt ist, muss er geändert werden, und dafür verlangt die Fahrerlaubnisbehörde eine Gebühr.

In unserem Verzeichnis findest du die Fahrschulen nach Bezirk und Ortsteil, mit Adresse und Kontakt. Auf den Bezirksseiten kannst du außerdem nach Sprache filtern, wenn du die Ausbildung zum Beispiel lieber auf Türkisch, Russisch oder Englisch machen möchtest.

Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Für den Antrag brauchst du zwei Bescheinigungen, die du schon vorher besorgen kannst:

  • eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle, nicht älter als zwei Jahre. Alternativ geht ein Zeugnis vom Augenarzt
  • die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs bei einer dafür amtlich anerkannten Stelle. Wer zum Beispiel eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf oder im Rettungsdienst abgeschlossen hat, braucht ihn nicht

Der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde

Fahrerlaubnisbehörde für ganz Berlin ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) in der Puttkamerstraße 16–18 in Kreuzberg. Den Antrag kannst du dort stellen oder in jedem Berliner Bürgeramt, jeweils mit Termin über service.berlin.de. Du musst dafür derzeit persönlich erscheinen und deinen Hauptwohnsitz in Berlin haben.

Frühestens geht das sechs Monate vor deinem 18. Geburtstag, beim begleiteten Fahren sechs Monate vor dem 17. Mitbringen musst du:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto auf Papier
  • die Sehtestbescheinigung und die Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs
  • Name und Anschrift der Fahrschule und der Prüfstelle

Warten auf die Zulassung zur Prüfung

Das LABO prüft deinen Antrag. Dazu holt es unter anderem eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister ein. Ist alles in Ordnung, beauftragt es die Prüfstelle mit deiner Prüfung, und du bekommst ein Schreiben, mit dem du zu den Prüfungen zugelassen bist. Bist du noch nicht im Mindestalter, verschickt das LABO dieses Schreiben frühestens drei Monate vorher.

Wie weit die Bearbeitung gerade ist, zeigt das LABO auf seiner Seite „Aktuelle Bearbeitungsstände“. Bearbeitet wird ein Antrag erst, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Gebühren bezahlt sind.

Ausbildung in der Fahrschule

Während der Antrag läuft, beginnt die Ausbildung. Sie besteht derzeit aus Theorieunterricht in der Fahrschule und Fahrstunden. Zu den Fahrstunden gehören besondere Ausbildungsfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Wie viele Fahrstunden du insgesamt brauchst, hängt von deinem Fortschritt ab. Den vorgeschriebenen Mindestumfang findest du auf unserer Seite zur Klasse B.

Die Theorieprüfung

In Berlin nehmen zwei Technische Prüfstellen die Fahrerlaubnisprüfungen ab: TÜV Rheinland und DEKRA, jeweils an mehreren Standorten in der Stadt. Du legst die Prüfung bei der Prüfstelle ab, die in deinem Antrag steht. Nach der Zulassung zur Prüfung kannst du sie nicht mehr wechseln. Frühestens geht die Theorieprüfung drei Monate vor dem Mindestalter. Vorher kontrolliert die Prüfstelle deinen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument. Bestehen Zweifel an deiner Identität, findet die Prüfung nicht statt.

Die Prüfung kannst du in Berlin in 13 Sprachen ablegen, darunter Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Polnisch und Hocharabisch. Wer nicht ausreichend lesen oder schreiben kann, kann sie auf Deutsch mit Kopfhörern ablegen. Bestehst du nicht, darfst du sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen.

Die praktische Prüfung

Zur praktischen Prüfung kommst du, wenn du die Theorie bestanden hast, frühestens einen Monat vor dem Mindestalter. Ort, Zeit und Strecke bestimmt der Prüfer. Gefahren wird in der Stadt und außerhalb, möglichst auch auf der Autobahn. Auch hier brauchst du deinen Ausweis.

Die Prüfung findet am Ort deiner Hauptwohnung statt oder dort, wo du zur Schule gehst, eine Ausbildung machst, studierst oder arbeitest. Machst du die Prüfung in einem Auto mit Automatikgetriebe, gilt dein Führerschein zunächst nur für Automatik. Wie du das ändern kannst, steht auf der Seite zur Klasse B.

Bestanden: der Führerschein

Nach der bestandenen Prüfung bekommst du in Berlin einen vorläufigen Nachweis. Ab jetzt darfst du fahren. Der Nachweis gilt nur in Deutschland und zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis drei Monate. Die Karte stellt die Bundesdruckerei erst nach der Prüfung her. Mit dem Direktversand, den du beim Antrag bezahlst, kommt sie per Einschreiben in deinen Briefkasten. Bist du inzwischen umgezogen, sag es dem LABO, denn es übernimmt die neue Adresse nicht automatisch aus dem Melderegister.

Die Probezeit

Dein erster Führerschein gilt zwei Jahre auf Probe, gezählt ab dem Tag, an dem du ihn bekommst. In der Probezeit und bis zu deinem 21. Geburtstag darfst du beim Fahren weder Alkohol noch Cannabis zu dir nehmen und auch nicht unter ihrem Einfluss losfahren. Ausgenommen ist nur ein Medikament mit Cannabis, das dir ein Arzt verschrieben hat und das du wie vorgeschrieben nimmst.

Begehst du in der Probezeit einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bei weiteren Verstößen folgen eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung und danach der Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahrschule finden

243 Fahrschulen in Berlin und Umgebung bilden für Klasse B aus. Auf der Seite zur Klasse stehen sie nach Bezirk geordnet, mit Adresse und Kontakt.

243 Fahrschulen für Klasse B

Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung, §§ 12, 15–19 und 22, Straßenverkehrsgesetz, § 2a, Straßenverkehrsgesetz, § 24c, Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Ersterteilung beantragen, LABO: Die Fahrerlaubnisbehörde, LABO: Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, LABO: Aktuelle Bearbeitungsstände, TÜV Rheinland: Prüfstellen in Berlin, DEKRA Berlin-Tempelhof

Stand: 03.11.2026