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Stadtbus in Fahrt auf einer Stadtstraße (mit KI erzeugt)
Foto: GulArt / Adobe Stock

Busführerschein

Busfahrer wird man auf verschiedenen Wegen: über eine Berufsausbildung, als Quereinsteiger mit dem Autoführerschein oder als Lkw-Fahrer, der umsteigt. Neben dem Busführerschein brauchst du dafür die Qualifikation als Berufskraftfahrer. Hier steht, welcher Weg zu dir passt und was du in welcher Reihenfolge erledigst. Welche Nachweise und welche Ausbildung der Busführerschein im Einzelnen verlangt, steht auf unserer Seite zur Klasse D.

Welcher Bus, welcher Führerschein

Für Kleinbusse mit höchstens 16 Fahrgästen und höchstens 8 Metern Länge reicht Klasse D1. Für Linien- und Reisebusse brauchst du Klasse D. Wer gewerblich Fahrgäste befördert, braucht zusätzlich die Grundqualifikation als Berufskraftfahrer und danach regelmäßig eine Weiterbildung.

Ein Nebeneffekt: Mit D oder D1 brauchst du keinen eigenen Führerschein zur Fahrgastbeförderung, wie ihn sonst zum Beispiel Taxifahrer benötigen.

Weg 1: die Berufsausbildung

Mit einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erwirbst du die Grundqualifikation mit dem Abschluss. Den Busführerschein machst du im Rahmen der Ausbildung, und zwar früher als sonst erlaubt. Ab welchem Alter genau, steht auf unserer Seite zur Klasse D.

Für die Fahrten während der Ausbildung gilt das Mindestalter des Berufskraftfahrergesetzes nicht. Als Nachweis der Qualifikation dient dann eine Kopie deines Ausbildungsvertrags.

Weg 2: Quereinstieg mit dem Autoführerschein

Hast du Klasse B, kannst du Klasse D dazu erwerben und die Grundqualifikation getrennt davon. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten, die sich im Mindestalter unterscheiden:

  • Grundqualifikation mit theoretischer und praktischer Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer: Linien- und Reisebus ab 21 Jahren
  • beschleunigte Grundqualifikation mit Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und einer theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer: Linien- und Reisebus ab 23 Jahren, im Linienverkehr mit Linien bis 50 Kilometer Länge schon ab 21

Weg 3: vom Lkw zum Bus

Fährst du schon beruflich Lkw und hast die Grundqualifikation dafür, musst du für den Bus nicht von vorn anfangen. In den Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer legst du nur die Teile ab, die den Bus betreffen. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist auch der Unterricht deutlich kürzer und die Theorieprüfung auf die busbezogenen Themen beschränkt. Dafür musst du der Kammer deine bisherige Grundqualifikation nachweisen. Dieselbe Erleichterung gilt umgekehrt für Busfahrer, die auf den Lkw wechseln.

Eine Weiterbildung gilt jeweils für alle Klassen, für die sie vorgeschrieben ist. Du brauchst also nicht zwei getrennte Weiterbildungen für Lkw und Bus.

Nachweise im richtigen Moment besorgen

Wer Fahrgäste befördert, muss laut Fahrerlaubnis-Verordnung die Gewähr dafür bieten, dieser besonderen Verantwortung gerecht zu werden. Für den Antrag auf Klasse D verlangt Berlin deshalb mehrere Nachweise, und sie dürfen nicht zu alt sein. Deshalb lohnt es sich, sie kurz vor dem Antrag zu besorgen:

  • Funktions- und Leistungstest: nicht älter als ein Jahr
  • ärztliche Untersuchung: nicht älter als ein Jahr
  • augenärztliche Untersuchung: nicht älter als zwei Jahre
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde: Das beantragst du gleich beim Antrag mit, allerdings nur in einem Bürgeramt, nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde

Der Antrag in Berlin

Den Antrag auf Erweiterung um Klasse D stellst du persönlich mit Termin, frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter. Anders als beim ersten Führerschein kannst du die Fahrschule nachreichen, wenn du dich bei der Antragstellung noch nicht entschieden hast. Hast du die Grundqualifikation schon, kannst du den Fahrerqualifizierungsnachweis gleich mit beantragen. Den Nachweis musst du bei jeder Fahrt dabeihaben.

Nach dem Start: Weiterbildung und Verlängerung

Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach der Grundqualifikation fällig, danach alle fünf Jahre. Sie besteht aus Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Auch der Busführerschein selbst gilt höchstens fünf Jahre. Für die Verlängerung brauchst du neue ärztliche Nachweise, ab dem 50. Geburtstag auch einen neuen Funktions- und Leistungstest.

Ob die Agentur für Arbeit Führerschein und Grundqualifikation fördern kann, etwa mit einem Bildungsgutschein, klärst du in einem Beratungsgespräch bei der Agentur oder beim Jobcenter.

Fahrschule finden

29 Fahrschulen in Berlin und Umgebung bilden für Klasse D aus. Auf der Seite zur Klasse stehen sie nach Bezirk geordnet, mit Adresse und Kontakt.

29 Fahrschulen für Klasse D

Quellen: Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, §§ 1–8, Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, § 3, Fahrerlaubnis-Verordnung, §§ 6, 10, 11, 23, 24 und 48, Service Berlin: Erweiterung auf D1, D1E, D und DE, Bundesagentur für Arbeit: Förderung der beruflichen Weiterbildung

Stand: 03.11.2026