Führerscheinklasse D
29 Fahrschulen in Berlin und Umgebung bieten Klasse D an, nach Bezirk geordnet.
Mit Klasse D fährst du Busse, mit D1 Kleinbusse bis 16 Fahrgäste. Für den Busführerschein verlangt das Gesetz mehr als bei jeder anderen Klasse: ein Führungszeugnis, einen Leistungstest und eine lange Fahrausbildung. Unter der Liste der Fahrschulen steht, was im Einzelnen gilt und wie der Antrag in Berlin abläuft.
Was zu Klasse D gehört
2 Klassen- D1 Kleinbus bis 16 Fahrgäste und 8 m Länge11 Fahrschulen
- D Bus mit mehr als 8 Fahrgästen29 Fahrschulen
Vereinfacht erklärt. Genaue Regeln: Fahrerlaubnis-Verordnung.
Fahrschulen für Klasse D in Charlottenburg 2 Fahrschulen
Fahrschulen für Klasse D in Friedrichshain 2 Fahrschulen
Fahrschulen für Klasse D in Hellersdorf 1 Fahrschule
Fahrschulen für Klasse D in Kreuzberg 1 Fahrschule
Fahrschulen für Klasse D in Marzahn 3 Fahrschulen
Fahrschulen für Klasse D in Mitte 1 Fahrschule
Fahrschulen für Klasse D in Neukölln 1 Fahrschule
Fahrschulen für Klasse D in Pankow 1 Fahrschule
Fahrschulen für Klasse D in Prenzlauer Berg 2 Fahrschulen
Fahrschulen für Klasse D in Reinickendorf 3 Fahrschulen
Fahrschulen für Klasse D in Schöneberg 3 Fahrschulen
Fahrschulen für Klasse D in Steglitz 1 Fahrschule
Fahrschulen für Klasse D in Tempelhof 2 Fahrschulen
Fahrschulen für Klasse D in Treptow 1 Fahrschule
Fahrschulen für Klasse D in Wedding 1 Fahrschule
Fahrschulen für Klasse D in Weißensee 1 Fahrschule
Fahrschulen für Klasse D in Wilmersdorf 3 Fahrschulen
Fahrschulen für Klasse D in Zehlendorf 1 Fahrschule
Fahrschulen für Klasse D im Umland und ohne Bezirk 1 Fahrschule
Keine Fahrschule für Klasse D im Verzeichnis in: Köpenick, Lichtenberg, Spandau.
Wissenswertes zu Klasse D
D1 und D: was du fahren darfst
Beide Klassen gelten für Fahrzeuge, die zur Beförderung von Personen gebaut sind. Ein Anhänger bis 750 kg ist jeweils erlaubt.
- D1: höchstens 16 Fahrgäste neben dem Fahrer und höchstens 8 m lang, also Kleinbusse
- D: mehr als acht Fahrgäste, ohne Obergrenze bei Sitzplätzen und Länge, also auch Linien- und Reisebusse; D schließt D1 ein
Ab welchem Alter
Voraussetzung ist Klasse B, die du auch gleichzeitig erwerben kannst. Für D1 liegt das Mindestalter bei 21 Jahren, für D bei 24. Früher geht es mit beruflicher Qualifikation, dann teils mit Auflagen. Auf jedem dieser früheren Wege musst du vor der ersten Erteilung zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen:
- D1 ab 18 während oder nach einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
- D ab 23 nach der beschleunigten Grundqualifikation
- D ab 21 nach der Grundqualifikation, oder nach der beschleunigten Grundqualifikation nur für Linienverkehr bis 50 km
- D ab 20 während oder nach einer solchen Berufsausbildung
- D ab 18 in dieser Ausbildung nur im Linienverkehr bis 50 km oder für Fahrten ohne Fahrgäste
Nachweise für den Busführerschein
Wer Fahrgäste befördert, muss nach der Fahrerlaubnis-Verordnung die Gewähr dafür bieten, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Deshalb brauchst du für D1 und D:
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- einen Funktions- und Leistungstest zu Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion, als Gutachten eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, nicht älter als ein Jahr
- eine ärztliche Untersuchung, nicht älter als ein Jahr
- eine Untersuchung des Sehvermögens, nicht älter als zwei Jahre
Theorie und Fahrstunden
Der klassenspezifische Theorieunterricht für D umfasst 18 Doppelstunden. Hast du schon C, sind es 8, mit C1 12 und mit D1 8. Für D1 sind es 10 Doppelstunden, mit C oder C1 vorab nur 4.
Für Busse schreibt die Ausbildungsordnung zusätzlich eine Mindestzahl an Fahrstunden in der Grundausbildung vor. Wie viele es sind, hängt davon ab, welche Klasse du schon wie lange hast. Einige Beispiele für Klasse D:
- B länger als zwei Jahre: 33 Stunden Grundausbildung, dazu 12 über Land, 8 auf der Autobahn und 5 bei Nacht
- B bis zu zwei Jahre: 45 Stunden Grundausbildung, dazu 22, 14 und 8
- C länger als zwei Jahre: 7 Stunden Grundausbildung, dazu 8, 4 und 3
- von D1 auf D: 20 Stunden Grundausbildung, dazu je 5
Prüfung und Geltungsdauer
Am Ende stehen eine theoretische und eine praktische Prüfung. In der praktischen Prüfung musst du für D und D1 zusätzlich ausreichende Fahrfertigkeiten zeigen.
Die Fahrerlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Für die Verlängerung brauchst du neue ärztliche Nachweise, ab dem 50. Geburtstag auch einen neuen Funktions- und Leistungstest.
Busfahren als Beruf
Wer Fahrgäste gewerblich befördert, braucht nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz außerdem eine Grundqualifikation und danach alle fünf Jahre eine Weiterbildung. Die Grundqualifikation erwirbst du mit Prüfungen bei einer Industrie- und Handelskammer oder mit einer Berufsausbildung, die beschleunigte Variante mit Unterricht und einer theoretischen Prüfung. Den Fahrerqualifizierungsnachweis kannst du beim Antrag in Berlin gleich mit beantragen.
Antrag und Kosten
Den Antrag auf Erweiterung stellst du persönlich mit Termin. Das Führungszeugnis kannst du nur in einem Bürgeramt gleich mitbeantragen, bei der Fahrerlaubnisbehörde geht das nicht. Mitbringen musst du deinen Führerschein, Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto auf Papier und die Nachweise. Die Fahrschule kannst du auch später nachreichen. Die Preise der Ausbildung legt jede Fahrschule selbst fest und hängt sie aus. Amtlich festgelegt sind:
- praktische Prüfung für D oder D1: 164,50 Euro
- Theorieprüfung: 11,10 Euro, am Computer 9,90 Euro mehr; auf die Prüfgebühren kann Umsatzsteuer kommen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis in Berlin: 45,10 Euro, Versand nach Hause 6,32 Euro
- Führungszeugnis: 13 Euro, Fahrerqualifizierungsnachweis: 35 Euro
Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 5 (Eignungsuntersuchungen), Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Anlage 5 (Bus), Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Service Berlin: Erweiterung auf D1, D1E, D und DE, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Ersterteilung
Stand: 30.10.2026
