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Fahrschule Berlin – zur Startseite

Führerscheinklasse C

55 Fahrschulen in Berlin und Umgebung bieten Klasse C oder eine ihrer Unterklassen an, nach Bezirk geordnet.

Mit Klasse C fährst du Lkw über 3,5 Tonnen, mit C1 Lkw bis 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist der Autoführerschein, dazu kommen ärztliche Nachweise, und die Fahrerlaubnis gilt jeweils fünf Jahre. Unter der Liste der Fahrschulen steht, was das Gesetz für Ausbildung, Prüfung und Antrag in Berlin verlangt und was zusätzlich gilt, wenn du beruflich fährst.

Was zu Klasse C gehört

2 Klassen
  • C1 Lkw von 3,5 bis 7,5 t26 Fahrschulen
  • C Lkw über 3,5 t53 Fahrschulen

Vereinfacht erklärt. Genaue Regeln: Fahrerlaubnis-Verordnung.

Fahrschulen für Klasse C in Charlottenburg 2 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Friedrichshain 3 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Hellersdorf 2 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Köpenick 1 Fahrschule

Fahrschulen für Klasse C in Kreuzberg 2 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Lichtenberg 3 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Marzahn 4 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Mitte 3 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Neukölln 4 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Pankow 2 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Prenzlauer Berg 4 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Reinickendorf 4 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Schöneberg 5 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Steglitz 3 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Tempelhof 3 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Treptow 1 Fahrschule

Fahrschulen für Klasse C in Wedding 2 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Weißensee 3 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Wilmersdorf 4 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse C in Zehlendorf 1 Fahrschule

Fahrschulen für Klasse C im Umland und ohne Bezirk 2 Fahrschulen

Keine Fahrschule für Klasse C im Verzeichnis in: Spandau.

Wissenswertes zu Klasse C

C1 und C: was du fahren darfst

Beide Klassen gelten für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und höchstens acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz. Ein Anhänger bis 750 kg ist jeweils erlaubt. Der Unterschied liegt im Gewicht:

  • C1: bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse, etwa größere Transporter und leichte Lkw
  • C: ohne Obergrenze beim Gewicht, also auch schwere Lkw; C schließt C1 ein

Mindestalter und Voraussetzungen

Für C1 und C brauchst du Klasse B. Du kannst sie auch zusammen erwerben, dann bekommst du die Lkw-Klasse frühestens gleichzeitig mit B. C1 gibt es ab 18 Jahren, C ab 21.

Klasse C ist schon ab 18 möglich, wenn du die Grundqualifikation als Berufskraftfahrer erworben hast oder eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb machst. Bei der Ausbildung gilt die Fahrerlaubnis bis zum 21. Geburtstag nur in Deutschland und nur für Fahrten im Rahmen der Ausbildung, außer du schließt sie vorher ab. Auf beiden Wegen musst du vor der ersten Erteilung zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen.

Ärztliche Nachweise

Statt des einfachen Sehtests wie beim Auto brauchst du für C1 und C zwei Nachweise:

  • eine Untersuchung des Sehvermögens bei einem Arzt, Augenarzt oder Augenoptiker, nicht älter als zwei Jahre
  • eine ärztliche Bescheinigung über deine körperliche und geistige Eignung, nicht älter als ein Jahr

Ausbildung in der Fahrschule

Die praktische Lkw-Ausbildung darf erst beginnen, wenn du Klasse B hast oder die Ausbildung dafür fast abgeschlossen ist. Hast du schon eine Fahrerlaubnis, umfasst der Grundstoff in der Theorie mindestens sechs Doppelstunden. Dazu kommt Zusatzstoff: zehn Doppelstunden für C, sechs für C1 und vier, wenn du von C1 auf C erweiterst.

Vorgeschrieben sind außerdem besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten. Von Klasse B auf C sind es 5 Stunden über Land, 2 auf der Autobahn und 3 bei Dämmerung oder Dunkelheit. Von B auf C1 und von C1 auf C sind es jeweils 3, 1 und 1 Stunde. Bei den Ausbildungsfahrten läuft der Fahrtenschreiber mit, und am Fahrzeug lernst du, Lkw und Anhänger vor der Fahrt zu kontrollieren und den Fahrtenschreiber zu bedienen.

Prüfung und Geltungsdauer

Wie beim Auto gibt es eine theoretische und eine praktische Prüfung. Die praktische Prüfung umfasst neben der Fahrt auch die Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten am Fahrzeug.

Die Fahrerlaubnis für C1 und C gilt höchstens fünf Jahre. Verlängern kannst du sie frühestens sechs Monate vor Ablauf, wenn du erneut deine Eignung und dein Sehvermögen nachweist.

Wenn du beruflich Lkw fährst

Wer mit einem Lkw der Klassen C1 oder C Güter befördert, braucht nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zusätzlich eine Grundqualifikation. Du erwirbst sie mit Prüfungen bei einer Industrie- und Handelskammer oder mit einer Berufsausbildung. Eine beschleunigte Grundqualifikation gibt es mit Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und einer theoretischen Prüfung. Danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung fällig.

Das Gesetz kennt Ausnahmen, zum Beispiel für Fahrten ohne gewerblichen Zweck und zum Beispiel für Handwerker, die ihr eigenes Material oder Werkzeug transportieren, solange das Fahren nicht ihre Hauptbeschäftigung ist. Beim Antrag in Berlin kannst du den Fahrerqualifizierungsnachweis gleich mit beantragen.

Antrag und Kosten

Den Antrag stellst du in Berlin persönlich mit Termin, als Erweiterung deines Führerscheins. Mit dabei sind dein Führerschein, Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto auf Papier, die beiden ärztlichen Nachweise sowie die Angaben zu Fahrschule und Prüfstelle. Die Preise für Ausbildung und Prüfungsvorstellung legt jede Fahrschule selbst fest und muss sie aushängen. Amtlich festgelegt sind:

  • praktische Prüfung für C oder C1: 164,50 Euro
  • Theorieprüfung: 11,10 Euro, am Computer 9,90 Euro mehr
  • auf beide Prüfgebühren kann Umsatzsteuer kommen
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis in Berlin: 45,10 Euro, Versand nach Hause 6,32 Euro
  • Fahrerqualifizierungsnachweis: 35,00 Euro

Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Fahrlehrergesetz, § 32, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Erweiterung

Stand: 30.10.2026

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