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Fahrschule Berlin – zur Startseite

Führerscheinklasse A

183 Fahrschulen in Berlin und Umgebung bieten Klasse A oder eine ihrer Unterklassen an, nach Bezirk geordnet.

Vom Roller mit 15 bis zum Motorrad ohne Leistungsgrenze: Die Zweiradklassen AM, A1, A2 und A bauen aufeinander auf. Unter der Liste der Fahrschulen steht, welche Klasse in welchem Alter möglich ist, wie der Aufstieg funktioniert und was Ausbildung, Prüfung und Antrag in Berlin verlangen.

Was zu Klasse A gehört

4 Klassen
  • AM Moped und Roller bis 45 km/h2 Fahrschulen
  • A1 Leichtkraftrad bis 125 cm³ und 11 kW151 Fahrschulen
  • A2 Motorrad bis 35 kW166 Fahrschulen
  • A Motorrad ohne Leistungsgrenze179 Fahrschulen

Vereinfacht erklärt. Genaue Regeln: Fahrerlaubnis-Verordnung.

Fahrschulen für Klasse A in Charlottenburg 7 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Friedrichshain 6 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Hellersdorf 6 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Köpenick 3 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Kreuzberg 14 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Lichtenberg 12 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Marzahn 10 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Mitte 12 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Neukölln 19 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Pankow 5 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Prenzlauer Berg 10 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Reinickendorf 15 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Schöneberg 10 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Spandau 1 Fahrschule

Fahrschulen für Klasse A in Steglitz 9 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Tempelhof 13 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Treptow 7 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Wedding 10 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Weißensee 3 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Wilmersdorf 9 Fahrschulen

Fahrschulen für Klasse A in Zehlendorf 1 Fahrschule

Fahrschulen für Klasse A im Umland und ohne Bezirk 7 Fahrschulen

Wissenswertes zu Klasse A

Welche Klasse ab welchem Alter

Welche Zweiradklasse du machen kannst, hängt vor allem von deinem Alter ab. Jede höhere Klasse schließt die niedrigeren ein: Mit A darfst du auch A2, A1 und AM fahren, mit A2 auch A1 und AM, mit A1 auch AM.

  • AM ab 15 Jahren: Mopeds und Roller der Klasse AM. Bis zum 16. Geburtstag gilt sie nur in Deutschland.
  • A1 ab 16 Jahren: Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum und 11 kW Leistung, höchstens 0,1 kW pro kg Gewicht.
  • A2 ab 18 Jahren: Motorräder bis 35 kW, höchstens 0,2 kW pro kg und nicht abgeleitet von einem Motorrad mit mehr als 70 kW.
  • A ab 24 Jahren im direkten Einstieg, ab 20 Jahren, wenn du A2 seit mindestens zwei Jahren hast: Motorräder ohne Leistungsgrenze.

Stufenweise aufsteigen

Wer jung anfängt, steigt in Stufen auf. Hast du A1 seit mindestens zwei Jahren, brauchst du für A2 nur eine praktische Prüfung. Dasselbe gilt für den Schritt von A2 auf A. Vorgeschriebene Ausbildungsstunden gibt es in diesem Fall nicht, Fahrstunden zur Vorbereitung kannst du trotzdem nehmen. Die Prüfung ist frühestens einen Monat vor Ablauf der zwei Jahre möglich.

Willst du früher aufsteigen, gehört eine Ausbildung dazu. Die besonderen Ausbildungsfahrten fallen dann kürzer aus als beim ersten Motorradführerschein: 3 Stunden über Land, 2 auf der Autobahn und 1 bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Wenn du nur Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren willst und schon Auto fährst, gibt es noch einen anderen Weg. Ab 25 Jahren und nach mindestens fünf Jahren mit Klasse B kannst du die Schlüsselzahl 196 in deinen Autoführerschein eintragen lassen. Dafür brauchst du eine Fahrerschulung, und sie gilt nur in Deutschland.

Ausbildung in der Fahrschule

Zum Theorieunterricht gehören mindestens zwölf Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten. Hast du schon einen Führerschein, etwa Klasse B, sind es nur sechs. Dazu kommt Zusatzstoff: vier Doppelstunden für A1, A2 und A, zwei für AM.

Beim ersten Erwerb von A1, A2 oder A sind diese besonderen Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten Pflicht:

  • 5 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Stunden auf der Autobahn
  • 3 Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Fahrstunden und Prüfung auf dem Motorrad

Anders als im Auto sitzt der Fahrlehrer nicht neben dir. Spätestens gegen Ende der Grundausbildung und bei den besonderen Ausbildungsfahrten fährst du überwiegend voraus, der Fahrlehrer folgt und gibt dir über Funk Hinweise.

Die Theorieprüfung kannst du frühestens drei Monate vor dem Mindestalter ablegen. Die praktische Prüfung folgt erst, wenn du die Theorie bestanden hast, und frühestens einen Monat vor dem Mindestalter. Gefahren wird sie auf einem Motorrad, für das Helmpflicht gilt. Machst du die praktische Prüfung auf einem Motorrad ohne Kupplungshebel, gilt deine Fahrerlaubnis nur für solche Motorräder. Für Klasse AM gibt es diese Beschränkung nicht.

Der Antrag in Berlin

Den Antrag stellst du persönlich mit Termin, zum Beispiel in einem Bürgeramt. Du brauchst einen Hauptwohnsitz in Berlin und kannst frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter beantragen, für A1 also mit 15 ½ Jahren. Ins Formular gehören Name und Anschrift deiner Fahrschule und der Prüfstelle.

Mitbringen musst du Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto auf Papier und eine Sehtestbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist. Beim ersten Führerschein kommt die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten hinzu. Hast du schon einen Führerschein, etwa Klasse B, legst du ihn vor. Den Erste-Hilfe-Nachweis brauchst du dann nicht noch einmal, wenn du ihn der Fahrerlaubnisbehörde schon einmal vorgelegt hast.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Jede Fahrschule bestimmt ihre Preise selbst und muss sie für jede Klasse in ihren Räumen aushängen. Fest stehen dagegen die amtlichen Gebühren. Insgesamt kommen diese Posten zusammen:

  • Grundbetrag der Fahrschule mit dem Theorieunterricht, Fahrstunden und besondere Ausbildungsfahrten, Vorstellung zu den Prüfungen
  • Praktische Prüfung bei der Prüfstelle: 136,70 Euro für A1, A2 und A, 118,60 Euro beim Aufstieg nach zwei Jahren, 109,10 Euro für AM
  • Theorieprüfung: 11,10 Euro, am Computer 9,90 Euro mehr; auf die Prüfgebühren kann Umsatzsteuer kommen
  • Antrag in Berlin: 45,90 Euro für den ersten Führerschein, 45,10 Euro für eine Erweiterung oder nur Klasse AM, 6,32 Euro zusätzlich für den Versand nach Hause
  • Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Fahrlehrergesetz, § 32, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Ersterteilung, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Erweiterung

Stand: 30.10.2026

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