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Führerscheinklassen L und T

11 Fahrschulen in Berlin und Umgebung bieten Klassen L und T an, nach Bezirk geordnet.

Die Klassen L und T sind die Führerscheine für Traktoren und andere Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, oft „kleiner“ und „großer Traktorführerschein“ genannt. Beide gibt es ab 16 Jahren. Unter der Liste der Fahrschulen steht, wann du welche Klasse brauchst, was Ausbildung und Prüfung verlangen und was es kostet.

Was zu Klassen L und T gehört

2 Klassen
  • L Traktor bis 40 km/h für Land- und Forstwirtschaft9 Fahrschulen
  • T Traktor bis 60 km/h für Land- und Forstwirtschaft5 Fahrschulen

Vereinfacht erklärt. Genaue Regeln: Fahrerlaubnis-Verordnung.

Fahrschulen für Klassen L und T in Kreuzberg 1 Fahrschule

Fahrschulen für Klassen L und T in Lichtenberg 2 Fahrschulen

Fahrschulen für Klassen L und T in Neukölln 1 Fahrschule

Fahrschulen für Klassen L und T in Prenzlauer Berg 2 Fahrschulen

Fahrschulen für Klassen L und T in Reinickendorf 1 Fahrschule

Fahrschulen für Klassen L und T in Schöneberg 1 Fahrschule

Fahrschulen für Klassen L und T in Steglitz 1 Fahrschule

Fahrschulen für Klassen L und T in Tempelhof 1 Fahrschule

Fahrschulen für Klassen L und T in Weißensee 1 Fahrschule

Keine Fahrschule für Klassen L und T im Verzeichnis in: Charlottenburg, Friedrichshain, Hellersdorf, Köpenick, Marzahn, Mitte, Pankow, Spandau, Treptow, Wedding, Wilmersdorf, Zehlendorf.

Wissenswertes zu Klassen L und T

Wann du welche Klasse brauchst

Beide Klassen gelten nur für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart für die Land- oder Forstwirtschaft bestimmt sind und auch dafür eingesetzt werden. Der Unterschied liegt vor allem in der Geschwindigkeit:

  • L: Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger nur bis 25 km/h gefahren, dazu selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und Stapler bis 25 km/h
  • T: Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern

Vielleicht hast du L schon

Wer den Autoführerschein der Klasse B besitzt, darf damit auch Fahrzeuge der Klasse L fahren. Eine eigene Fahrerlaubnis für L brauchst du also vor allem, wenn du noch keinen Autoführerschein hast. Klasse T schließt die Klassen L und AM ein, und wer den Lkw-Führerschein CE hat, darf auch Fahrzeuge der Klasse T fahren.

Mindestalter

Beide Klassen bekommst du mit 16 Jahren. Eine Einschränkung gilt bei T: Traktoren, die schneller als 40 km/h fahren können, darfst du erst ab 18 fahren. Bis dahin bleibst du mit T auf Zugmaschinen bis 40 km/h beschränkt. Den Antrag kannst du frühestens sechs Monate vor dem 16. Geburtstag stellen.

Theorie, Praxis und Prüfung

Der Theorieunterricht besteht aus dem Grundstoff, mindestens zwölf Doppelstunden oder sechs, wenn du schon eine Fahrerlaubnis hast, und dem Zusatzstoff: zwei Doppelstunden für L, sechs für T.

Für L legst du nur eine theoretische Prüfung ab, eine praktische Prüfung gibt es nicht. Für T kommt eine praktische Prüfung dazu. Zur Ausbildung für T gehört außerdem eine Unterweisung am Fahrzeug, bei der du lernst, Traktor und Anhänger vor der Fahrt auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen. Auf öffentlichen Straßen gibt dir der Fahrlehrer über Funk Hinweise. Eine Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe beschränkt die Klasse T nicht auf Automatik.

Was du für den Antrag brauchst

Für L und T brauchst du eine Sehtestbescheinigung, nicht älter als zwei Jahre, und den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs. In Berlin stellst du den Antrag persönlich mit Termin, zum Beispiel im Bürgeramt, mit Personalausweis oder Reisepass, einem biometrischen Passfoto auf Papier und den Angaben zu Fahrschule und Prüfstelle. Hast du schon einen Führerschein, ist es eine Erweiterung, und den Erste-Hilfe-Nachweis musst du nicht noch einmal vorlegen.

Anders als die Lkw- und Busklassen gelten L und T unbefristet.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Grundbetrag, Fahrstunden und Prüfungsvorstellung berechnet die Fahrschule nach ihrem Preisaushang, den sie für jede Klasse einzeln aushängen muss. Amtlich festgelegt sind:

  • Theorieprüfung: 11,10 Euro, am Computer 9,90 Euro mehr
  • praktische Prüfung für T: 136,70 Euro
  • auf die Prüfgebühren kann Umsatzsteuer kommen
  • Antrag in Berlin: 45,10 Euro, wenn L dein erster Führerschein ist oder du einen bestehenden erweiterst, 45,90 Euro, wenn T dein erster Führerschein ist; Versand nach Hause 6,32 Euro
  • Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Fahrlehrergesetz, § 32, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Ersterteilung, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Erweiterung

Stand: 30.10.2026

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