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Roter Traktor auf einer Wiese im Abendlicht
Foto: Ethereal Optics / Unsplash

Führerschein für die Forstwirtschaft

Traktor im Forst, in der Parkpflege oder im Winterdienst: Welchen Führerschein du dafür brauchst, hängt vor allem davon ab, wofür das Fahrzeug eingesetzt wird und wie schnell es fahren kann. Hier steht, wann die Klassen L und T reichen, was als land- oder forstwirtschaftlicher Zweck zählt und was du vielleicht schon fahren darfst. Ausbildung und Prüfung für L und T beschreibt unsere Seite zu diesen Klassen.

Erst der Zweck, dann die Klasse

Die Klassen L und T gelten nur für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und auch für solche Zwecke eingesetzt werden. Beides muss zusammenkommen.

Setzt du dasselbe Fahrzeug für etwas anderes ein, helfen dir L und T nicht. Dann gelten die allgemeinen Klassen, die sich nach der zulässigen Gesamtmasse richten: bis 3,5 Tonnen Klasse B, darüber C1 oder C, mit Anhänger entsprechend BE, C1E oder CE.

Was als land- oder forstwirtschaftlicher Zweck zählt

Die Fahrerlaubnis-Verordnung zählt genau auf, was dazugehört. Die Liste ist länger, als viele denken, und betrifft auch Arbeiten in der Stadt:

  • Land- und Forstwirtschaft, Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht und Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei und Jagd
  • Landschaftspflege, die dem Natur- und Umweltschutz dient
  • Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege
  • landwirtschaftlicher Nebenerwerb und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
  • land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen und andere gemeinsam genutzte Maschinen
  • Unternehmen, die überwiegend der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft dienen
  • Werkstätten, die solche Fahrzeuge reparieren, warten und prüfen, und Probefahrten der Hersteller
  • Winterdienst

L oder T: Die Geschwindigkeit entscheidet

Welche der beiden Klassen du brauchst, hängt davon ab, wie schnell das Fahrzeug laut Bauart fahren kann:

  • Klasse L: Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger nur, wenn du nicht schneller als 25 km/h fährst, dazu selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h
  • Klasse T: Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern

Zugmaschine oder Arbeitsmaschine?

Eine Zugmaschine ist laut Zulassungsrecht ein Fahrzeug, das vor allem zum Ziehen von Anhängern gebaut ist. Die land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine, also der Traktor, erzeugt im Wesentlichen Zugkraft und treibt auswechselbare Geräte an.

Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist dagegen fest mit ihren Arbeitseinrichtungen verbunden und dient dazu, Arbeiten zu verrichten, nicht dazu, Personen oder Güter zu befördern. Für sie liegen die Grenzen von L und T jeweils niedriger als für Zugmaschinen.

Was du vielleicht schon fahren darfst

Mit dem Autoführerschein der Klasse B darfst du auch alles fahren, was zur Klasse L gehört. Klasse T schließt L und AM ein. Wer den Lkw-Führerschein CE hat, darf auch Fahrzeuge der Klasse T fahren.

Hast du deine Fahrerlaubnis vor dem 16. Juli 2019 bekommen, behältst du deine bisherigen Berechtigungen. Was sie genau umfassen, ergibt sich aus Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Auf Antrag bekommst du einen neuen Führerschein mit den heutigen Klassen.

Ab 16, ohne Probezeit, unbefristet

L und T bekommst du mit 16 Jahren. Traktoren, die schneller als 40 km/h fahren können, darfst du mit T aber erst ab 18 fahren. Für L genügt eine theoretische Prüfung, für T kommt eine praktische dazu. Den Antrag stellst du in Berlin frühestens sechs Monate vor dem 16. Geburtstag. Hast du schon einen Führerschein, beantragst du L oder T als Erweiterung.

Für L und T gibt es keine Probezeit. Machst du danach zum ersten Mal eine andere Klasse, etwa B, gilt für diese die Probezeit. Anders als die Lkw- und Busklassen sind L und T nicht befristet.

Güter transportieren im eigenen Betrieb

Fährt ein Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft, des Gartenbaus oder der Fischerei mit einem Lkw Güter im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit, braucht der Fahrer im Umkreis von bis zu 100 Kilometern um den Betrieb keine Berufskraftfahrer-Qualifikation. Den passenden Führerschein für den Lkw braucht er natürlich trotzdem.

Fahrschule finden

11 Fahrschulen in Berlin und Umgebung bilden für Klassen L und T aus. Auf der Seite zur Klasse stehen sie nach Bezirk geordnet, mit Adresse und Kontakt.

11 Fahrschulen für Klassen L und T

Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung, §§ 6, 10, 15, 23 und 32, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, § 2, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, § 1, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Ersterteilung beantragen, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Erweiterung

Stand: 03.11.2026