Zweirad-Führerschein
Mofa, Roller, 125er oder großes Motorrad: Welcher Zweirad-Führerschein zu dir passt, hängt davon ab, was du fahren willst, wie alt du bist und ob du schon Auto fahren darfst. Hier findest du den passenden Weg, auch zur Schlüsselzahl B196. Wie Ausbildung und Prüfung für die Motorradklassen im Einzelnen ablaufen, steht auf unserer Seite zur Klasse A.
Was willst du fahren?
Je schneller und stärker das Fahrzeug, desto mehr brauchst du dafür. Ein Überblick vom kleinsten bis zum größten Schritt:
- E-Scooter: kein Führerschein, ab 14 Jahren
- Mofa bis 25 km/h: Prüfbescheinigung, ab 15 Jahren
- Moped und Roller bis 45 km/h: Klasse AM, ab 15 Jahren
- Leichtkraftrad bis 125 cm³ und 11 kW: Klasse A1 ab 16 Jahren oder die Schlüsselzahl 196 ab 25 Jahren
- Motorrad bis 35 kW: Klasse A2, ab 18 Jahren
- jedes Motorrad: Klasse A, ab 20 Jahren über A2 oder ab 24 Jahren direkt
Mit 14 oder 15 und ohne Führerschein
Für ein Mofa brauchst du eine Prüfbescheinigung. Du bekommst sie nach einer Ausbildung bei einem Fahrlehrer mit Fahrlehrerlaubnis für Motorräder oder in einem anerkannten Kurs an einer Schule und nach einer bestandenen Prüfung. Beim Fahren musst du sie dabeihaben. Wer schon einen Führerschein hat, braucht sie nicht.
Mit 15 kannst du auch Klasse AM machen. Damit fährst du Mopeds und Roller bis 45 km/h, außerdem dreirädrige Kleinkrafträder und kleine vierrädrige Leichtfahrzeuge. Bis zu deinem 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis nur in Deutschland. Den Antrag kannst du in Berlin frühestens sechs Monate vor dem 15. Geburtstag stellen.
Eine Probezeit gibt es für AM nicht. Machst du danach zum ersten Mal eine andere Klasse, etwa A1 oder B, beginnt für diese Klasse die Probezeit.
Du hast schon Klasse B
Mit dem Autoführerschein darfst du bereits alles fahren, was zur Klasse AM gehört, also auch Roller bis 45 km/h. Dafür brauchst du keine weitere Ausbildung.
Für mehr hast du zwei Möglichkeiten. Du kannst eine Motorradklasse regulär erwerben, also A1, A2 oder A, mit Ausbildung und Prüfungen. Oder du lässt dir die Schlüsselzahl 196 eintragen, wenn dir ein Leichtkraftrad bis 125 cm³ reicht.
B196 oder A1: der Unterschied
Beide erlauben dieselben Leichtkrafträder: bis 125 cm³ Hubraum, höchstens 11 kW Leistung und höchstens 0,1 kW pro Kilogramm Gewicht. Der Weg dahin ist aber verschieden:
- B196: ab 25 Jahren und nach mindestens fünf Jahren mit Klasse B. Du brauchst eine Fahrerschulung, eine Prüfung schreibt die Verordnung nicht vor. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland.
- A1: ab 16 Jahren, mit Ausbildung, Theorieprüfung und praktischer Prüfung. Die Beschränkung auf Deutschland gibt es nicht.
- Später aufsteigen: Wer die Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren hat, braucht für A2 nur eine praktische Prüfung. B196 ist dagegen keine eigene Klasse, sondern eine Schlüsselzahl in deiner Klasse B.
Zwischen 16 und 24: in Stufen zum großen Motorrad
Wer jung anfängt, kann in Stufen aufsteigen: mit 16 A1, mit 18 A2, und wer A2 seit mindestens zwei Jahren hat, kann mit 20 Klasse A machen. Für jeden Aufstieg nach zwei Jahren brauchst du nur eine praktische Prüfung. Wer erst mit 24 anfängt, kann Klasse A auch direkt erwerben.
Wichtig für die Planung: Die zwei Jahre zählen ab dem Tag, an dem du die Fahrerlaubnis bekommen hast. Wer A2 früh macht, kommt also früher an Klasse A. Die Prüfung für den Aufstieg geht frühestens einen Monat, bevor die zwei Jahre um sind.
Helm, Alkohol und Probezeit
Auf Krafträdern, die bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren können, müssen Fahrer und Mitfahrer während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Wer jünger als 21 ist oder in der Probezeit, darf als Fahrer eines Kraftfahrzeugs weder Alkohol noch Cannabis zu sich nehmen und auch nicht unter ihrem Einfluss losfahren. Mofa und Roller sind Kraftfahrzeuge, die Regel gilt also auch dort.
Mit A1, A2 oder A als erstem Führerschein beginnt eine Probezeit von zwei Jahren. Was in ihr gilt, steht in unserem Ratgeber zum Pkw-Führerschein.
Fahrschule finden
183 Fahrschulen in Berlin und Umgebung bilden für Klasse A aus. Auf der Seite zur Klasse stehen sie nach Bezirk geordnet, mit Adresse und Kontakt.
183 Fahrschulen für Klasse AQuellen: Fahrerlaubnis-Verordnung, §§ 4–6, 6b, 10, 15, 17 und 32, Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, § 3, Straßenverkehrs-Ordnung, § 21a, Straßenverkehrsgesetz, § 24c, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Ersterteilung beantragen
Stand: 03.11.2026
