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Fahrschule Berlin – zur Startseite
Reihe geparkter Lkw-Zugmaschinen bei Sonnenaufgang (mit KI erzeugt)
Foto: IBEX.Media / Adobe Stock

Lkw-Führerschein

Wer beruflich Lkw fährt, braucht mehr als den Führerschein: Für Güterbeförderung mit Lkw der Klassen C1 bis CE schreibt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz eine eigene Qualifikation vor. Hier steht, wann sie nötig ist, welche Wege es gibt, ab welchem Alter, und wer die Kosten übernehmen kann. Was der Lkw-Führerschein selbst verlangt, steht auf unserer Seite zur Klasse C.

Führerschein und Qualifikation: zwei verschiedene Dinge

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, C1E oder CE erlaubt dir, einen Lkw zu fahren. Den Führerschein machst du in der Fahrschule mit Prüfungen bei der Prüfstelle.

Befördert du damit Güter auf öffentlichen Straßen, brauchst du zusätzlich die Qualifikation als Berufskraftfahrer: zuerst eine Grundqualifikation, danach regelmäßig eine Weiterbildung. Auch dein Arbeitgeber ist in der Pflicht: Er darf solche Fahrten weder anordnen noch zulassen, wenn dir die Qualifikation fehlt.

Wann du die Qualifikation nicht brauchst

Das Gesetz nimmt eine Reihe von Fahrten aus. Die wichtigsten:

  • nicht gewerbliche Fahrten, etwa wenn du für den eigenen Umzug einen Lkw mietest
  • Fahrten mit Material, Ausrüstung oder Maschinen, die du für deinen Beruf brauchst, solange das Fahren nicht deine Hauptbeschäftigung ist, zum Beispiel als Handwerker
  • Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zoll und Katastrophenschutz bei ihren Aufgaben sowie Rettungsdienste in der Notfallrettung
  • Fahrzeuge, die höchstens 45 km/h fahren können
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei bei eigenen Transporten im Umkreis von bis zu 100 Kilometern
  • Fahrten in der Fahrschule sowie beim Erwerb von Führerschein, Grundqualifikation oder Weiterbildung

Drei Wege zur Grundqualifikation

Die Grundqualifikation wird jeweils für bestimmte Führerscheinklassen erworben. Es gibt drei Wege:

  • Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren anerkannten Ausbildungsberuf: Mit dem Abschluss hast du die Grundqualifikation.
  • Grundqualifikation mit Prüfung: eine theoretische und eine praktische Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer.
  • Beschleunigte Grundqualifikation: Unterricht bei einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte und eine theoretische Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer.

Welcher Weg ab welchem Alter

Der Weg entscheidet mit darüber, ab wann du im Güterverkehr fahren darfst:

  • Klasse C und CE: ab 18 Jahren mit Grundqualifikation, ab 21 Jahren mit beschleunigter Grundqualifikation
  • Klasse C1 und C1E: ab 18 Jahren mit beiden Arten der Grundqualifikation
  • in der Berufsausbildung: ohne Mindestalter für die Fahrten im Rahmen der Ausbildung, als Nachweis dient eine Kopie des Ausbildungsvertrags

Altfälle: Führerschein vor September 2009

Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE schon vor dem 10. September 2009 bekommen hat, braucht keine Grundqualifikation. Die Weiterbildung ist aber auch für diese Fahrer Pflicht. Das gilt auch dann, wenn die alte Fahrerlaubnis inzwischen abgelaufen ist.

Der Nachweis: Fahrerqualifizierungsnachweis

Über die Grundqualifikation und jede Weiterbildung stellt die Behörde auf Antrag einen Fahrerqualifizierungsnachweis aus. In Berlin kannst du ihn gleich zusammen mit dem Lkw-Führerschein beantragen. Er ersetzt die frühere Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Den Nachweis musst du bei jeder Fahrt dabeihaben und bei einer Kontrolle vorzeigen. Ein Nachweis aus einem anderen Staat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz gilt ebenso, auch die dort eingetragene Schlüsselzahl 95.

Alle fünf Jahre Weiterbildung

Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach der Grundqualifikation fällig, danach alle fünf Jahre. Die erste kannst du auch so legen, dass sie mit dem Ablauf deines Lkw-Führerscheins zusammenfällt, sofern der Abstand mindestens drei und höchstens sieben Jahre beträgt. Die Weiterbildung besteht aus Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und gilt für alle Klassen, für die sie vorgeschrieben ist.

Wechselst du den Arbeitgeber, zählt eine abgeschlossene Weiterbildung weiter. Hast du eine Zeit lang nicht als Fahrer gearbeitet und ist die Frist inzwischen abgelaufen, musst du die Weiterbildung nachholen, sobald du wieder fährst.

Wer die Kosten übernehmen kann

Die Agentur für Arbeit kann berufliche Weiterbildung fördern, mit einem Bildungsgutschein bei Arbeitslosigkeit oder als Beschäftigter in Absprache mit deinem Betrieb. Ob das für deinen Lkw-Führerschein und die Grundqualifikation infrage kommt, klärst du in einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Verbindlich ist laut Agentur nur ihre Auskunft vor Ort.

Fahrschule finden

55 Fahrschulen in Berlin und Umgebung bilden für Klasse C aus. Auf der Seite zur Klasse stehen sie nach Bezirk geordnet, mit Adresse und Kontakt.

55 Fahrschulen für Klasse C

Quellen: Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, §§ 1–9, Service Berlin: Fahrerlaubnis – Ersterteilung beantragen (Fahrerqualifizierungsnachweis), Bundesagentur für Arbeit: Förderung der beruflichen Weiterbildung

Stand: 03.11.2026